Entscheidend ist, dass ein Aufteilungskriterium gewählt wird, welches den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt. Unterscheiden sich die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses oder die Liegenschaften einer Überbauung qualitativ erheblich, so ist dem in Form von Wertquoten Rechnung zu tragen. Dort wo aber qualitative Merkmale keine besondere Rolle spielen, erscheint das Abstellen auf die Wohnfläche ebenfalls vertretbar und ist regelmässig erheblich praktikabler (vgl. auch Gut, Angemessener Ertrag, in: mp 4/96, S. 196 f.).