Gegen dieses Urteil reichten die Appellanten beim Bundesgericht zivilrechtliche Beschwerde ein. C. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde mit Urteil vom 13. Juni 2008 teilweise gut, hob das Urteil des Kantonsgerichts vom 13. November 2007 auf und wies die Sache zur Ergänzung des Sachverhalts und zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Erwägungen 4.1 Das Kriterium der kostendeckenden Bruttorendite beruht auf dem Grundsatz der Kostenmiete, die ihrerseits auf individuellen Berechnungselementen gründet. Für die Berechnung der Bruttorendite gilt daher der Grundsatz der individuellen Ertragsberechnung.