Zivilrecht Einwand der ungenügenden Bruttorendite - Bruttorenditeberechnung Sachverhalt A. C. K. und B. M. sind Mieter einer Dreizimmerwohnung und eines Einstellplatzes der Immobilien Basel-Stadt (ehemals: Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr). Gemäss Mietvertrag vom 25. Juni 1999 wurde für die Wohnung ein monatlicher Nettomietzins von CHF 1'897.-- vereinbart (Basis: Hypothekarzinsfuss BLKB von 4,25 %). Der Einstellplatz wurde zu einem monatlichen Mietzins von CHF 130.-- vermietet (Basis: Hypothekarzinsfuss BLKB von 4 %). Infolge Senkung des Hypothekarzinses auf 3 % per 1. Oktober 2005 machten die Mieter bezüglich beider Mietobjekte eine Herabsetzung des Mietzinses geltend.