Berücksichtigung der Tatsache, dass den Einfamilienhäusern spezielle Gartenflächen zugeteilt sind, den Wohnblöcken dagegen nicht. Bei einer Quartierplanüberbauung erscheint eine Bruttorenditeberechnung, bei der die gesamten allgemeinen Erstellungskosten, inklusive Landerwerbskosten, auf die gesamte bewohnbare Fläche inklusive Gärten, Velounterstände und Geräteschuppen aufgeteilt und nur der auf die einzelne Wohnung entfallende Anteil, zuzüglich Baukosten für diese Wohnung, berücksichtigt wird, als vertretbar (E. 5.1 - 5.8). Zivilrecht