Die Parteien haben sich im Rahmen des Eheschutzverfahrens vor 1. Instanz auf einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von total CHF 4'300.00 inkl. Kinderzulagen geeinigt (vgl. Protokoll des Bezirksgerichts Waldenburg vom 26.06.2007, S. 2 und 3) und der Vorderrichter hat anschliessend den Unterhaltsbeitrag in dieser Höhe festgesetzt (vgl. Urteil des Bezirksgerichtspräsidenten Waldenburg vom 26.06.2007). Ob dies als Vergleich oder als Urteil gestützt auf einen gemeinsamen Antrag der Parteien zu qualifizieren ist, kann für die Frage der Beschwer offen gelassen werden.