Fehlt sie, so hat dies ein Prozessurteil in Form eines Nichteintretensentscheids zur Folge (vgl. Vogel/Spühler/Gehri, Grundriss des Zivilprozessrechts, 8. Auflage, 2006, 13. Kapitel N 58ff.). Die Parteien haben sich im Rahmen des Eheschutzverfahrens vor 1. Instanz auf einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von total CHF 4'300.00 inkl. Kinderzulagen geeinigt (vgl. Protokoll des Bezirksgerichts Waldenburg vom 26.06.2007, S. 2 und 3) und der Vorderrichter hat anschliessend den Unterhaltsbeitrag in dieser Höhe festgesetzt (vgl. Urteil des Bezirksgerichtspräsidenten Waldenburg vom 26.06.2007).