Im Rahmen der Parteibefragung der Dreierkammer des Kantonsgerichts, Abteilung Zivil- und Strafrecht, bestätigt die Rechtsvertreterin des Appellanten, damals gestützt auf ihre falsche Berechnung mit dem vorgeschlagenen Unterhaltsbeitrag von gesamthaft CHF 4'300.00 pro Monat einverstanden gewesen zu sein, da dieser Vorschlag nicht weit vom Ergebnis ihrer Berechnung entfernt gewesen sei. Der Vertreter der Appellatin bestätigt ebenfalls, dass beide Parteien mit dem Vorschlag des Gerichtspräsidenten von monatlich CHF 4'300.00 an Unterhalt für Ehefrau und Kinder einverstanden gewesen seien. Erwägungen 1. ( … )