Mit Verfügung vom 05.07.2007 trat der Bezirksgerichtspräsident Waldenburg auf das Gesuch um Berichtigung/Wiedererwägung nicht ein. Im Rahmen der Parteibefragung der Dreierkammer des Kantonsgerichts, Abteilung Zivil- und Strafrecht, bestätigt die Rechtsvertreterin des Appellanten, damals gestützt auf ihre falsche Berechnung mit dem vorgeschlagenen Unterhaltsbeitrag von gesamthaft CHF 4'300.00 pro Monat einverstanden gewesen zu sein, da dieser Vorschlag nicht weit vom Ergebnis ihrer Berechnung entfernt gewesen sei.