Das Urteil wurde mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Mit Schreiben vom 29.06.2007 ersuchte der Ehemann den Bezirksgerichtspräsidenten Waldenburg um Berichtigung/Wiedererwägung von Ziffer 6 des Urteils vom 26.06.2007 und erklärte gleichzeitig schriftlich die Appellation gegen Ziffer 6 des Urteils vom 26.06.2007. Mit Verfügung vom 05.07.2007 trat der Bezirksgerichtspräsident Waldenburg auf das Gesuch um Berichtigung/Wiedererwägung nicht ein.