Der Gerichtspräsident schlug einen 12 mal pro Jahr zu bezahlenden Unterhaltsbeitrag von CHF 4'300.00 inkl. Kinderzulage vor, was beide Parteivertreter mit einem "o.k." (richtig, in Ordnung) quittierten. Mit Ziffer 6 des mündlich eröffneten Urteils wurde der Ehemann schliesslich verpflichtet, der Ehefrau ab 01.08.2007 monatlich und im Voraus Unterhaltsbeiträge an die Ehefrau von CHF 2'050.00 und an die Kinder von je CHF 750.00 inkl. Kinderzulage zu bezahlen. Das Urteil wurde mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.