Zivilprozessrecht Beschwer als Prozessvoraussetzung der Appellation Sachverhalt Anlässlich der Eheaudienz vor dem Bezirksgerichtspräsidenten Waldenburg am 26.06.2007 beantragte die Ehefrau die Zusprechung eines Unterhaltsbeitrages für sich und für die drei Kinder der Parteien von monatlich CHF 4'500.00 inkl. Kinderzulage. Der Ehemann bot einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 4'017.00 inkl. Kinderzulage an. Der Gerichtspräsident schlug einen 12 mal pro Jahr zu bezahlenden Unterhaltsbeitrag von CHF 4'300.00 inkl. Kinderzulage vor, was beide Parteivertreter mit einem "o.k." (richtig, in Ordnung) quittierten.