Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 4. September 2007 (100 07 628) Das für jeden prozessualen Rechtsbehelf erforderliche Rechtsschutzinteresse wird als Voraussetzung eines Rechtsmittels Beschwer genannt. Fehlt sie, so hat dies ein Prozessurteil in Form eines Nichteintretensentscheids zur Folge. Für die Geltendmachung von Willensmängeln bei der Abgabe einer Parteierklärung steht nach hiesigem Prozessrecht das Rechtsmittelverfahren nicht zur Verfügung. Das Vertrauen in eine falsche Rechtsmittelbelehrung kann ein gesetzlich nicht gegebenes Rechtsmittel nicht schaffen (E. 2). Zivilprozessrecht Beschwer als Prozessvoraussetzung der Appellation Sachverhalt