Dieser Beweis ist an sich nicht in Bezug auf die Urteilsfähigkeit einer Person im Allgemeinen, sondern in einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivil- und Strafrecht, kann dem Protokoll der Audienz vom 10. Juli 2007 entnehmen, dass an der entsprechenden Verhandlung die Folgen des Getrenntlebens der Parteien geregelt wurden. Das Protokoll lässt nicht erkennen, dass sich die Ehefrau in einer aussergewöhnlichen Gemütslage befand, welche ihre Fähigkeit zu kritischem und selbstreflektierendem Denken wesentlich beeinträchtigt haben könnte.