Der entsprechende Lohn beläuft sich laut Angaben des Betroffenen auf monatlich rund CHF 6'500.00 netto inklusive Anteil 13. Monatslohn. Es ist somit von einem durchschnittlichen monatlichen Betreffnis von rund CHF 130.00 auszugehen (2 % von CHF 6'500.00), welches dem Angeklagten durch die rechtswidrige Tätigkeit zugefallen ist. Als massgeblicher deliktischer Zeitrahmen wurde hievor eine Periode von 44 Monaten ermittelt (1. Januar 2002 bis 24. August 2005). Es resultiert nach dem Vorstehenden eine abgerundete Summe von CHF 5'500.00 (44 Monate à CHF 130.00), die als unrechtmässiger Vorteil einzuziehen ist. Der Angeklagte ist somit in Anwendung von Art.