Das Kantonsgericht, Abteilung Zivil- und Strafrecht, hat somit eine Ersatzforderung des Staates in gleicher Höhe anzuordnen. Der Hauptzweck der Ersatzforderung besteht darin, zu verhindern, dass derjenige begünstigt wird, dem es gelingt das durch die Straftat erlangte zu veräussern oder zu verbrauchen, bevor es beschlagnahmt werden kann. Als unrechtmässiger Vorteil kommt im Sinne einer allgemeinen Umschreibung jeder geldwerte bzw. wirtschaftliche Vorteil in Frage. Heftig umstritten ist, ob der unrechtmässige Vorteil nach dem Nettoprinzip, d.h. unter Abzug von allfälligen Aufwandpositionen, oder dem Bruttoprinzip zu berechnen ist.