B. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Angeschuldigte mit Schreiben vom 16. Juni 2006 Einsprache. Mit Urteil vom 30. Januar 2007 erklärte die Strafgerichtspräsidentin K. N. in teilweiser Abänderung des Strafbefehls des Bezirksstatthalteramtes Liestal vom 7. Juni 2006 des mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz des Bundes schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 400.00. C. Mit Schreiben vom 9. März 2007 erklärte die Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen das Urteil des Strafgerichtspräsidiums vom 30. Januar 2007 die Appellation. Erwägungen 1. ( … )