In diversen Schreiben der VSD wurden die Drogerien des Kantons Basel-Landschaft seit dem Jahre 2002 auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Der Angeschuldigte ist Geschäftsführer der F. AG, welche ein Einzelhandelsgeschäften für Drogerie-, Parfümerie- und Reformhauswaren an der Hauptstrasse in M. betreibt. Am 30. August 2004 fand in der F. AG eine Inspektion durch den Kantonsapotheker statt, bei welcher festgestellt und beanstandet wurde, dass diverse Produkte der Abgabekategorie C zum Verkauf standen. Mit Verfügung vom 1. Dezember 2004 stellte die VSD gegenüber dem Angeschuldigten bzw. der F. AG das grundsätzliche Verbot der Abgabe von Präparaten der Abgabekategorie C nochmals fest.