ab 1. Januar 2008 Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion) wurde im gleichen Jahr festgelegt, dass die noch vorhandenen Präparate der Positivliste C bis Ende Februar 2005 ausverkauft werden dürfen. Demnach ist es den Drogerien des Kantons Basel-Landschaft seit Beginn des Jahres 2002 nicht mehr gestattet, Präparate, welche in der Abgabekategorie C aufgeführt sind, zu verkaufen. Einzige Ausnahme bildeten wie erwähnt bis Ende Februar 2005 die auf der kantonalen Positivliste aufgeführten Heilmittel. In diversen Schreiben der VSD wurden die Drogerien des Kantons Basel-Landschaft seit dem Jahre 2002 auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.