Bis dahin erlaubte im Kanton Basel-Landschaft das Reglement über die Abgabe von Heilmitteln der Verkaufskategorie C durch Drogerien vom 31. Januar 1980 (sog. Positivliste C) die Abgabe einzelner Substanzen der Liste C durch Drogerien. Dieses Reglement wurde im Jahre 2002 aufgehoben. Durch die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft (VSD; ab 1. Januar 2008 Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion) wurde im gleichen Jahr festgelegt, dass die noch vorhandenen Präparate der Positivliste C bis Ende Februar 2005 ausverkauft werden dürfen.