Strafrecht Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte Sachverhalt A. Mit Strafbefehl vom 7. Juni 2006 erklärte das Statthalteramt Liestal K. N. des mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz des Bundes schuldig und verurteilte diesen zu einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von drei Tagen sowie zu einer bedingt löschbaren Busse von CHF 20'000.00 bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zur Tragung der Verfahrenskosten. Die Begründung des Strafbefehls lautete im Wesentlichen wie folgt: