3.2 Gemäss Mietvertrag vom 29. März 2001 für die Wohnung haben die Parteien einen monatlichen Mietzins netto von CHF 1'464.-- und für Neben- und Betriebskosten a conto CHF 137.-- vereinbart. Im Abschnitt über den Mietzins wird im Mietvertrag mit Bezug auf die Neben- und Betriebskosten festgehalten, dass sich diese wie folgt zusammensetzen: Heizung und Warmwasser, übrige Nebenkosten gemäss "Allgemeinen Bestimmungen § 1.3.". Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind somit im Mietvertrag als Nebenkosten explizit aufgeführt. Für die übrigen Neben- und Betriebskosten wird auf die Allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag verwiesen.