In casu hat der ehemalige Vermieter der Liegenschaft diverse Nebenkosten in Rechnung gestellt und die erfolgten Zahlungen einkassiert. Die neue Eigentümerschaft muss zwar die im Mietvertrag vorgesehene allenfalls ungenügende Regelung hinsichtlich der Nebenkosten zufolge Übergang des Mietverhältnisses übernehmen und akzeptieren. Es ist aber nicht einzusehen, warum die neue Eigentümerschaft auch für Leistungen haften soll, die vor dem Eigentumsübergang bezogen wurden.