Rückforderung zuviel bezahlter Nebenkosten - Passivlegitimation der neuen Vermieterschaft Sachverhalt Mit Urteil vom 4. April 2007 wies der Gerichtspräsident zu Laufen die Klage der Mieter auf Rückerstattung zuviel bezahlter Nebenkosten im Betrag von CHF 5'698.75 vollumfänglich ab. Die Gerichtskosten, einschliesslich einer Urteilsgebühr von CHF 300.--, im Appellationsfalle von CHF 600.--, wurden den Klägern auferlegt und diese verpflichtet, der Beklagten eine pauschale Parteientschädigung von CHF 750.-- zu bezahlen. Gegen dieses Urteil appellierten die Kläger mit Eingabe vom 10. April 2007.