Tagen; dies in Anwendung von Art. 90 Ziff. 1 SVG (in Verbindung mit Art. 32 Abs. 2 SVG und Art. 4a Abs. 1 lit. d VRV), Art. 106 Abs. 2 StGB sowie § 157 Abs. 2 StPO. Gegen dieses Urteil des Strafgerichtspräsidiums erklärte R. D. mit Eingabe vom 29. Januar 2007 die Appellation. Von Seiten der Staatsanwaltschaft liegt keine Stellungnahme vor. Mit verfahrensleitenden Verfügungen vom 16. Mai 2007 bzw. vom 6. Juni 2007 wurde das mündliche Verfahren angeordnet und der Appellant auf entsprechendes Gesuch vom 4. Juni 2007 hin von der Teilnahme an der Verhandlung dispensiert. Erwägungen 1. (…)