Dieser Verurteilung wurde folgender Sachverhalt zugrunde gelegt:„R. D. fuhr am 25. März 2005 mit einem PW auf der Autobahn A2 in Richtung Bern/Luzern und überschritt bei Tenniken die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um massgebliche 24 km/h". Auf Einsprache vom 15. Mai 2006 hin erklärte das Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft mit Urteil vom 18. Januar 2007 R. D. in Bestätigung des angefochtenen Strafbefehls der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 260.-- sowie zur Tragung der Verfahrenskosten und einer Urteilsgebühr von CHF 300.--, im Falle schuldhafter Nichtbezahlung der Busse zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei