Ausserdem hat auch der Strafbefehl betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte die beabsichtigte Schockwirkung offenbar verfehlt. Das vor dem Kantonsgericht vorgebrachte Geständnis kann nicht als echte Reue und Einsicht gewertet werden, wurde es doch erst im Appellationsverfahren aufgrund einer erdrückenden Beweislage vorgebracht und umfasst nicht einmal den ganzen dem Angeklagten zur Last gelegten Tatzeitraum. Schliesslich ist die Prognose auch deshalb so schlecht, weil der Angeklagte weder über eine Familie oder sonstige soziale Bindungen noch über eine Arbeit bzw. eine Beschäftigung verfügt, die ihm den nötigen Rückhalt geben könnten.