Unbestreitbar leidet der Angeklagte an Herz- und Nierenleiden, allerdings hat dies offensichtlich keine relevanten Auswirkungen im Alltag - so kann er immerhin boxen und joggen und auch die Ausübung seiner Drogengeschäfte stellte ihn nicht vor grössere Probleme - weshalb keine besondere Strafempfindlichkeit ersichtlich ist. Auch litt der Angeklagte nicht unter einer finanziellen Not, nachdem er als Asylbewerber vom Staat unterstützt wurde und bei Aushilfsjobs etwas dazuverdiente. Zwar hat der Angeklagte vor dem Kantonsgericht ein Geständnis abgelegt, dies kann jedoch nicht als echte Einsicht oder Reue gewertet werden.