Dies alles spricht für eine erhebliche kriminelle Energie. Ebenfalls zu seinen Lasten zu werten ist des Weiteren, dass er einen Teil seiner Geschäfte an sehr neuralgischen Orten wie z.B. beim Schulhaus in Frenkendorf (act. 439) abwickelte. Unbestreitbar leidet der Angeklagte an Herz- und Nierenleiden, allerdings hat dies offensichtlich keine relevanten Auswirkungen im Alltag - so kann er immerhin boxen und joggen und auch die Ausübung seiner Drogengeschäfte stellte ihn nicht vor grössere Probleme - weshalb keine besondere Strafempfindlichkeit ersichtlich ist.