Zwar war der Angeklagte nur ein einfacher Verkäufer, allerdings trat er mit den verschiedenfarbigen Kügelchen sehr professionell auf und er war jederzeit innerhalb von kürzester Zeit zur Stelle. Auch liess er sich weder durch polizeiliche Anhaltungen noch durch den Strafbefehl des Statthalteramtes Liestal vom 22. Februar 2006, womit er der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von 14 Tagen (bei einer Probezeit von zwei Jahren) verurteilt wurde, von seiner deliktischen Tätigkeit abhalten.