BetmG beträgt die Strafe in schweren Fällen - so wenn der Täter weiss oder annehmen muss, dass sich die Widerhandlung auf eine Menge von Betäubungsmitteln bezieht, welche die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann - Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, womit eine Geldstrafe verbunden werden kann. Eine Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen liegt gemäss der konstanten Praxis des Bundesgerichts bei einer Menge von 18 Gramm reinem Kokain vor (BGE 109 IV 145 E. 3b). Im vorliegenden Fall geht es also um eine Rauschgiftmenge, welche knapp siebenfach über dem Grenzwert für einen schweren Fall liegt.