Strafrecht Strafzumessung Sachverhalt Mit Urteil vom 6. Dezember 2007 erklärte das Strafgericht Basel-Landschaft den am 1. Januar 1974 in N. geborenen T. O. der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig und verurteilte ihn unter Berücksichtigung des Strafbefehls des Statthalteramtes Liestal vom 22. Februar 2006 als Gesamtstrafe zu einer Freiheitsstrafe von 2 1/4 Jahren, unter Anrechnung der seit dem 11. Juli 2007 ausgestandenen Untersuchungshaft von 148 Tagen; dies in Anwendung von Art. 19 Ziff. 1 in Verbindung mit Ziff. 2 lit. a BetmG, Art. 46 Abs. 1 StGB und Art.