T. und R. B.-B. gegen A.S. und R.S. (100 07 1040/BRL) Das Bundesgericht hat die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde in Zivilsachen und eventuell subsidiƤre Verfassungsbeschwerde mit Urteil vom 7. August 2008 abgewiesen, soweit es darauf eintrat.