Wenn der Auftraggeber trotz Dringlichkeit den Auftrag erst am letzten Tag vor Fristablauf erteilt, so muss er, soweit technisch möglich und zumutbar, dafür sorgen, dass die Gutschrift trotzdem noch vor Fristablauf erfolgt. 2.5 Beim elektronischen Zahlungsverkehr der Post bietet sich für den Privatkunden die Möglichkeit an, neben der elektronischen Zahlungsanweisung, eine Express Zahlungsanweisung zu wählen. Dieser Express Auftrag wird in den schriftlichen Erläuterungen zum elektronischen Zahlungsverkehr der Post deutlich erwähnt. Diese Zusatzdienstleistung kann mit einem Zuschlag von CHF 3.00 gewählt werden, was aus den Erläuterungen ebenfalls klar zu entnehmen ist.