2.4 Das Bundesgericht hat jedoch - soweit ersichtlich - noch nicht zur Fristwahrung von elektronischen Überweisungen durch die Post Stellung genommen, da die genannten Entscheide zu einem Zeitpunkt erfolgten, als die elektronische Überweisung per Post noch nicht möglich war. Im vorliegenden Fall hat der Appellant den elektronischen Zahlungsauftrag vor Ablauf der festgelegten Frist erteilt, aber einen verspäteten Fälligkeitstermin angegeben. Ähnlich zum Sammelauftragsdienst, kann bei der elektronischen Überweisung das Fälligkeitsdatum bestimmt werden.