Demgegenüber kann der Teilnehmer an einem Sammelauftragdienst der Post den Tag der Gutschrift selber festlegen, womit er die Möglichkeit habe zu bestimmen, auf welchen Zeitpunkt er den geforderten Kostenvorschuss erbringen wolle. Aufgrund dieses erheblichen Unterschiedes zum Giromandat, wird die Fristwahrung an andere Voraussetzungen geknüpft. Der Vorschusspflichtige oder dessen Vertreter muss als Fälligkeitsdatum spätestens den letzten Tag der verfügten Frist einsetzen;