Ein Ausgleich innerhalb der Schuldnerschaft erfolgt auf dem Regressweg. Dem Opfer ist es somit erlaubt, die Parteientschädigung von demjenigen Schuldner zu verlangen, hinter welchem aufgrund der bewilligten Offizialverteidigung der Staat steht, wobei die staatliche Entschädigung von geringerer Höhe ist. ( … ) KGE ZS vom 26. August 2008 i.S. P.L. gegen Ü.Ö. und I.T. (100 07 1010/AFS)