Ziel der A. GmbH war es, so im Vertragsgebiet als Anti-Aging-Spezialistin bekannt zu werden und ihren Kundenstamm zu optimieren. Mit E-Mail vom 21. Februar 2005 teilte die Appellantin der A. GmbH sinngemäss mit, ihr sei klar geworden, dass sie nicht die richtige Partnerin für sie sei. Ihr Wissen über die Wachstumshormone reiche nicht aus, um ihre Kunden genügend zu informieren und damit ihr Interesse daran zu wecken. Die Meisten, die sie anspreche, wüssten mehr darüber, als sie selber je gehört habe. Die Appellantin verkannte somit einen wesentlichen Umstand, nämlich die fachliche Qualifikation ihrer eigenen Person zum Verkauf des Produktes.