unter o/e-Kostenfolge zu Lasten des Appellaten sowohl in Bezug auf das vorinstanzliche als auch das vorliegende Verfahren. C. In seiner Appellationsantwort vom 27. November 2006 beantragte der Appellat, es sei die Appellation vollumfänglich abzuweisen; unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Appellantin. D. Zur heutigen Verhandlung erscheinen die Appellantin mit ihrer Rechtsvertreterin und der Rechtsvertreter des Appellaten. Die Parteien halten an ihren Anträgen fest.