Doppelmäkelei Sachverhalt A. Mit Urteil vom 24. August 2006 erteilte die Bezirksgerichtspräsidentin von I. dem Gesuchskläger in der gegen die Gesuchsbeklagte eingeleiteten Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes I. die provisorische Rechtsöffnung für eine Forderung von CHF 10'000.-- nebst Zins zu 5 % seit 12. Mai 2005 und verpflichtete die Gesuchsbeklagte, dem Gesuchskläger die Zahlungsbefehlskosten von CHF 70.-- zu bezahlen. Zudem auferlegte sie der Gesuchsbeklagten die Gerichtsgebühr von CHF 140.-- und verurteilte die Gesuchbeklagte, dem Gesuchskläger eine Parteientschädigung von CHF 1'646.80 (inkl. Spesen und Mwst. von CHF 116.30) zu bezahlen.