E. 3.1-3.2). Im beurteilten Fall wurde im vorinstanzlichen Verfahren nicht genügend substanziiert dargelegt, die Beklagte habe das in Frage stehende superprovisorische Arbeitsverbot schuldhaft veranlasst. Demnach erweist sich die Klage auf Schadenersatz wegen ungerechtfertigt erwirktem vorsorglichen Rechtsschutz als unbegründet (E. 3.3). Schadenersatzpflicht bei ungerechtfertigt erwirkter vorsorglicher Verfügung Erwägungen 1. ( … ) 2. Im Folgenden ist zu prüfen, ob eine Person für den aufgrund einer von ihr ungerechtfertigt erwirkten vorsorglichen Verfügung einer anderen Person zugefügten Schaden kausal haftet.