Die Behauptung der Appellantin, die S. Limited existiere nicht mehr bzw. es liege ein Rechtsnachfolgetatbestand vor, ist nicht nachgewiesen. Dem im Original vorliegenden Auszug aus dem Handelsregister für England und Wales vom 08.06.2006 lässt sich vielmehr entnehmen, dass die S. Limited am 27.10.2005 in G.N.S.L. Limided umbenannt worden ist. Dies stellt eine blosse Änderung des Namens bzw. der Firmenbezeichnung dar, die keinen Einfluss auf die Existenz der Berechtigten als Rechtspersönlichkeit hat. Es ist im vorliegenden Fall lediglich unterlassen worden, den aktuellen Gläubigernamen zu verwenden.