Auch für eine allfällige Verrechnungsforderung sei keine taugliche Urkunde vorgelegt worden. Die von der Appellantin angehobenen Klage in England auf Aufhebung des Urteils vom 10.01.2005 habe nicht dazu geführt, dass das britische Gericht die Vollstreckung des Urteils vom 10.01.2005 einstweilen eingestellt habe. Erwägungen 1. ( … )