Strafrecht-Löschung des Strafregistereintrags Sachverhalt Mit Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 3. Mai 2002 wurde B.K. wegen Diebstahls, Gehilfenschaft zu mehrfachem Diebstahl, Sachbeschädigung, mehrfacher Hehlerei und grober Verletzung von Verkehrsregeln zu einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von 4 1/2 Monaten und zu einer bedingt löschbaren Busse von CHF 500.--, bei einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt. Am 24. März 2003 wurde B.K. vom Strafgerichtspräsidenten Basel-Stadt wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln zu 20 Tagen Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil wurde am 26. November 2003 vom Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigt.