Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 20. Juni 2006 (100 06 73) Die Löschung des Strafregistereintrags bei leichter Delinquenz während der Probezeit, die weder zum Widerruf des bedingten Vollzugs noch zur Anordnung von Ersatzmassnahmen gemäss Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB geführt hat, darf nicht verweigert werden (Art. 41 Ziff. 3 und 4 StGB; E. 2-4). Strafrecht-Löschung des Strafregistereintrags Sachverhalt