So hat sich der Angeklagte 1 zur Verfolgungsjagd entschlossen, welche mehrere Verkehrsregelverletzungen, seien sie einfacher oder grober Art, beinhaltete. Da der Angeklagte 1 mehrfach wichtige Verkehrsregeln in schwerer Weise verletzt und andere Verkehrsteilnehmer und die Mitinsassen massiv und in besonders vorwerfbarer Weise, d.h. rücksichtslos und skrupellos, gefährdet hat, erfolgt ein Schuldspruch wegen mehrfacher grober Verletzung von Verkehrsregeln, in welchem allfällige während der Rowdyfahrt ebenfalls begangene einfache Verkehrsregelverletzungen enthalten sind.