Darüber hinaus wäre es allenfalls möglich, die Verkehrsregelverletzungen aufgrund von unterschiedlichen Sachverhaltsabschnitten differenziert zu betrachten, da bei Beginn der Verfolgungsjagd oder des Rennes möglicherweise geringere Verkehrsregelverletzungen begangen wurden, die sich mit zunehmender Aggressivität und Risikobereitschaft der Lenker gesteigert haben und in groben Verkehrsregelverletzungen endeten. Das Strafgericht hat die Unterscheidung zwischen einfacher und grober Verkehrsregelverletzungen jedoch auch nicht aufgrund verschiedener Sachverhaltsabschnitte vorgenommen, sonst hätten auch die neben der Geschwindigkeitsüberschreitung zu Beginn begangenen anderen