Entweder man sieht das Verhalten des Angeklagte als einzige rowdyhafte Fahrt bestehend aus mehreren einzelnen Verkehrsregelverletzungen an und qualifiziert diese gesamthaft als grob, da durch die Verfolgungsjagd wichtige Verkehrsregeln in objektiv schwerer Weise missachtet worden sind und die Verkehrssicherheit ernstlich gefährdet worden ist. Dann ist es hingegen nicht nachvollziehbar, die einzelnen Verkehrsregelverletzungen im Hinblick auf deren Qualifikation als einfache oder schwere Verletzung zu überprüfen. Oder man prüft bei jeder einzelnen Verkehrsregelverletzung der gesamten Fahrt, ob diese jeweils als grobfahrlässig einzustufen ist oder nicht.