Bei einer längeren Rowdyfahrt, einem Rennen oder einer Verfolgungsfahrt ist es nicht sachgerecht, jede einzelne Verkehrsregelverletzung im Hinblick auf deren Qualifikation als einfache oder grobe Verkehrsregelverletzung zu überprüfen. Sobald feststeht, dass der Täter sich für eine derartige länger andauernde Rowdyfahrt entschlossen hat, welche die schwerwiegende Verletzung mehrerer wichtiger Verkehrsregeln beinhaltet und die Verkehrssicherheit skrupellos gefährdet, ist von einer Tateinheit und einem Gesamtvorsatz auszugehen und ein Schuldspruch wegen mehrfacher grober Verletzung von Verkehrsregeln gerechtfertigt, in welchem weitere einfache Verkehrsregelverletzungen aufgehen (Art. 90 Ziff.