Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 6. Februar 2007 (100 06 680) Bei einer längeren Rowdyfahrt, einem Rennen oder einer Verfolgungsfahrt ist es nicht sachgerecht, jede einzelne Verkehrsregelverletzung im Hinblick auf deren Qualifikation als einfache oder grobe Verkehrsregelverletzung zu überprüfen.