Zwar führt der Ehemann zur letztgenannten Zahl aus, er könne (trotz eines unbestrittenermassen vorhandenen Vermögens von ca. sechs Millionen Franken, resultierend aus dem Total der Vermögenswerte gemäss Steuererklärung 2005 von CHF 770'000.-- plus dem nicht in der Steuerklärung - die im Übrigen vom Ehemann nicht unterschrieben ist - erscheinenden und auf keine Art belegten Verkaufserlös der S. AG von behaupteten fünf Millionen Franken) aufgrund seiner defensiven Anlagestrategie aus dem Verkaufserlös der S. AG von fünf Millionen Franken lediglich einen Vermögensertrag von CHF 15'000.-- pro Jahr erzielen. Diese Behauptung erscheint dem Kantonsgericht jedoch als nicht nachvollziehbar.